Ist ein Stau entstanden, ist das Bilden einer Rettungsgasse aufgrund des geringen Rangierabstandes nur sehr schwer möglich, weshalb es so wichtig ist, sich bereits bei stockendem Verkehr richtig einzuordnen und eine Rettungsgasse zu bilden. Nur durch diese geschaffene Spur können Rettungsfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu der Unfallstelle gelangen und helfen.
Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?
Das ist ganz einfach! Die freie Gasse wird immer zwischen der äußerst linken und den übrigen rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet.
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren also so weit wie möglich auf die linke Seite, alle anderen so weit wie möglich nach rechts, ohne dabei den Standstreifen zu blockieren. Diese Regelung gilt für alle Straßen, egal ob mit zwei, drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung.
Folgende Grafik verbildlicht, wie eine Rettungsgasse gebildet wird
Übrigens: Der Gesetzgeber hat die Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse im Jahr 2017 angehoben, sodass 200€ fällig werden sowie 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei hinterlegt werden. Kommt es zudem noch zu einer Behinderung von Rettungsfahrzeugen, steigt das Bußgeld auf 240€, 2 Punkten und zusätzlich einem Monat Fahrverbot. Im Falle einer Gefährdung steigt das Bußgeld noch weiter auf 280€, zu den 2 Punkten und dem Monat Fahrverbot.
Bild Startseite: www.rettungsgasse.lu
Bild Bilden einer Rettungsgasse: ADAC e.V.