Mit Vollendung des 62. Lebensjahres müssen Feuerwehrmitglieder laut Brandschutz-gesetz aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Sie treten dann in die Altersabteilung über. Zur Altersabteilung gehören auch Mitglieder, die schon vor dem Erreichen der Altersgrenze, etwa aus gesundheitlichen Gründen, aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden sind. Mitglieder der Altersabteilung rücken nicht mehr zu Einsätzen aus, bleiben aber weiterhin der Feuerwehr verbunden und nehmen am Geschehen der Feuerwehr teil. Sie schauen oft bei den Dienstabenden der Aktiven vorbei und halten so den Kontakt. Bei verschiedenen Veranstaltungen und Festen unterstützen sie die Aktiven und auch die Jugendfeuerwehr tatkräftig.