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Rauchmelder retten Leben!

Jedes Jahr sterben bundesweit rund 400 Menschen bei einem Feuer. Doch sind meist nicht die Flammen die Todesursache, sondern der Brandrauch. Insbesondere das darin enthaltende Kohlenmonoxid ist dabei besonders tückisch, denn es ist farb- und geruchslos und eine Vergiftung wird so im Schlaf nicht bemerkt.

Rauchmelder erkennen diesen Brandrauch und schlagen Alarm, um Bewohner rechtzeitig zu warnen. Der laute Alarmton sorgt dafür, dass man aus dem Schlaf geweckt wird und so aus dem gefährdeten Bereich fliehen und sich in Sicherheit bringen kann.

Die Installation von Rauchmeldern ist übrigens nicht nur sinnvoll, sondern auch Pflicht. Rauchmelder müssen in den Zimmern angebracht werden, in denen geschlafen wird, also allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie allen Wegen, die als Fluchtweg dienen, wie Flure.

In Niedersachsen gilt seit 2012 eine Rauchmelderpflicht für Neubauten, seit 2016 müssen auch Bestandsbauten mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein. 

Um zu gewährleisten, dass der Rauchmelder richtig arbeitet, muss dieser regelmäßig überprüft werden. Dazu am besten einmal pro Woche den Testknopf betätigen und damit testen, ob der Alarm auslöst und die Batterien noch ausreichend geladen sind.

 

Weitere Informationen gibt´s unter www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Bild: www.rauchmelder-lebensretter.de

Ist ein Stau entstanden, ist das Bilden einer Rettungsgasse aufgrund des geringen Rangierabstandes nur sehr schwer möglich, weshalb es so wichtig ist, sich bereits bei stockendem Verkehr richtig einzuordnen und eine Rettungsgasse zu bilden. Nur durch diese geschaffene Spur können Rettungsfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu der Unfallstelle gelangen und helfen.

Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?

Das ist ganz einfach! Die freie Gasse wird immer zwischen der äußerst linken und den übrigen rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet.

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren also so weit wie möglich auf die linke Seite, alle anderen so weit wie möglich nach rechts, ohne dabei den Standstreifen zu blockieren. Diese Regelung gilt für alle Straßen, egal ob mit zwei, drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung.

Folgende Grafik verbildlicht, wie eine Rettungsgasse gebildet wird

Übrigens: Der Gesetzgeber hat die Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse im Jahr 2017 angehoben, sodass 200€ fällig werden sowie 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei hinterlegt werden. Kommt es zudem noch zu einer Behinderung von Rettungsfahrzeugen, steigt das Bußgeld auf 240€, 2 Punkten und zusätzlich einem Monat Fahrverbot. Im Falle einer Gefährdung steigt das Bußgeld noch weiter auf 280€, zu den 2 Punkten und dem Monat Fahrverbot.

 

Bild Startseite: www.rettungsgasse.lu
Bild Bilden einer Rettungsgasse: ADAC e.V.

Kontakt

Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst: 
 
Freiwillige Feuerwehr Lindhorst
Bahnhofstr. 57
31698 Lindhorst
 
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